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Tel.: 0 41 31 - 400 40-0
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Forderungsüberwachung


Im Überwachungsverfahren werden als zurzeit aussichtslos eingestufte Forderungen verfolgt. Selbstverständlich können Sie uns auch erst in diesem Stadium mit dem Einzug bereits titulierter Forderungen beauftragen.
  • Beobachtung der Vermögensverhältnisse des Schuldners
  • Abschluss und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen / Vergleichen
  • Zwangsvollstreckung durch Pfändungen aller Art
Der zuvor erwirkte oder vorliegende Schuldtitel wird bis zur Verjährung ständig auf seine Realisierbarkeit hin überprüft. Dieses Langzeitkonzept schafft die Voraussetzungen, dass jede Realisierungsmöglichkeit über diesen gesamten Zeitraum genutzt wird.

  Formular Überwachungsauftrag (40kB)